1. Behandlungsverhältnis
Mit der Terminvereinbarung kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Benjamin Schmidt, Heilpraktiker, und dem Patienten zustande.
2. Termine: Vereinbarung, Absagen und Verschiebungen
Termine werden verbindlich vereinbart und ausschließlich für Sie reserviert. Sie können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe des für den Termin voraussichtlich anfallenden Honorars berechnet.
3. Behandlung und Aufklärung
Welche Untersuchung und Behandlung sinnvoll ist, wird individuell auf Grundlage von Anamnese und Befund entschieden. Bei Maßnahmen, die einer besonderen Aufklärung bedürfen, informiere ich Sie vorab über das Vorgehen und relevante Risiken. Nicht alle angewendeten Methoden sind wissenschaftlich allgemein anerkannt. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesagt oder garantiert werden.
4. Honorar und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. Grundlage sind je nach Abrechnungsfall das Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO), das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zum Regelhöchstsatz oder die jeweils maßgeblichen Beihilfesätze. Der Rechnungsbetrag richtet sich nach Art und Umfang der individuellen Behandlung. Die Zahlung erfolgt direkt im Anschluss per Karte.
5. Erstattung
Ob und in welcher Höhe Behandlungskosten von Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen oder bezuschusst werden, hängt von Ihrem jeweiligen Tarif beziehungsweise Anspruch ab. Bitte informieren Sie sich vorab über die für Sie geltenden Erstattungsbedingungen.
Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe zu begleichen. Die Praxis übernimmt keine Korrespondenz mit Versicherungen oder Beihilfestellen.